Wiederverheiratet: die Oster-Botschaft und ihre Folgen

Der Bischof von Passau, Stefan Oster, hat kürzlich auf seinem Blog und auch als Facebook-Posting einen Artikel veröffentlicht, der mich zuerst irritiert hat. Dann aber hat er zu einem sehr spannenden Nachdenk- und Diskussionsprozess geführt.

Hier der Link zu Bischof Osters Artikel: https://stefan-oster.de/geschieden-und-wieder-verheiratet-ein-sehr-persoenliches-zeugnis-ueber-einen-beschwerlichen-weg-in-der-kirche/

Für mich war irritierend/frappierend, dass der Bischof es umkommentiert ließ, dass die betreffende Frau für sich zum Schluss gekommen war, auf das Sakrament der Eucharistie, also die Kommunion, zu verzichten.

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In der Diskussion ging es dann um alles mögliche – natürlich darum, dass Hierarchievertreter wie der Bischof nur Glaubensvollzugsbeamte wären etc. etc., aber auch darum, dass es eben mal so wäre, dass man sich dann der Sexualität zu enthalten habe.

Dann war auch noch die Frage: warum lässt sich ein Bischof darauf ein, diskutierbar zu werden – und warum diskutieren die Menschen seine Meinung wie die eines ganz normalen Gläubigen? Und die Antwort auf diese Frage ist ja nur im ersten Hinsehen banal, glaube ich (vor allem nach einer langen und sehr interessanten Diskussion mit meiner Frau dazu).

Ich wurde dann gefragt, was ICH eigentlich zu der Situation denke – und hier ist meine Antwort:

1) Die verbreitete Lehre der Amtskirche ist, dass es drei Möglichkeiten gibt, um da raus zu kommen: a) die sogenannte Josefs-Ehe – also zusammenleben wie Bruder und Schwester. b) die Annullierung der bestehenden/vorherigen Ehe. Oder c) die Wiederaufnahme der ersten Ehe.
Papst Franziskus hat auf jeden Fall den zweiten Weg – Annullierung – wesentlich vereinfacht. Wahrscheinlich wird es, wenn man genau genug nachforscht und richtig fragt, immer möglich sein, eine Ehe annullieren zu lassen.

Aber was tun, wenn man das zB wegen Kindern nicht will? Oder wenn man im Tiefsten weiß: man hat das alles wirklich so gemeint und verstanden, als man kirchlich geheiratet hat – aber dann ist etwas passiert?

Für mich persönlich ist es dann immer noch ein riesiger Unterschied, ob man selber gegangen ist oder ob man raus geworfen wurde. Den Unterschied macht die Amtskirche offenbar nicht, weil ihn auch Jesus offenbar nicht macht. Schwierige Sache und da weiß ich auch keine Antwort.

Und dann gibt es den vierten Weg, den im übrigen schon Benedikt XVI. angedeutet hat: dass es in Einzelfällen unter der Begleitung eines erfahrenen Seelsorgers möglich ist, wieder in den „Stand der Gnade“ zu gelangen.

Die Diözese Rom (also dort, wo der Papst Bischof ist) hat da erst vor wenigen Tagen einen Schritt gesetzt: http://religion.orf.at/stories/2818664/

Hier entscheidende Passagen daraus:
„Eine Zulassung zu dem Sakrament soll in der Diözese Rom dann möglich sein, wenn eine Nichtigkeitserklärung der ersten Ehe durch ein kirchliches Gericht nicht möglich ist. Dies ist zuvor durch das Gericht zu klären.

Der zuständige Pfarrer soll die betreffenden Paare nach dem Willen Vallinis zunächst dazu ermutigen, die Gültigkeit ihrer Ehe von einem Gericht klären zu lassen. Sollte sich ein Prozess als undurchführbar erweisen, sei die seelsorgerische Initiative des Pfarrers nötig. Sie müsse dem Grundsatz folgen, dass die Person vor dem Gesetz komme.

Hierbei müsse der Priester jeden Einzelfall sorgfältig prüfen und die jeweilige Situationen unterscheiden. Hierzu seien regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen nötig, um sich der „Reife des Gewissens“ und ihrer Reue zu vergewissern.“
Und ich glaube, das ist ein guter Weg.

Und ich glaube, es wird auf diesem Weg unterschätzt, dass es auch um das Sakrament der Versöhnung geht – nur ist das nicht so öffentlichkeitswirksam!

Ergänzung: was nun, wenn der Papst und der Bischof hier unterschiedlich argumentieren sollten?
Die Frage scheint banal, ist es aber ganz und gar nicht, wie mir gestern in einem längeren Gespräch zu dem Thema mit meiner Frau klar geworden ist. Denn in der Hierarchie der Kirche schulden wir BEIDEN Gehorsam und zwar nicht aus Weil-das-halt-so-ist-Gründen, sondern weil BEIDE vom Heiligen Geist durchdrungen und beauftragt sind.

Oder ist UNSER Gehorsam gar nicht dem Papst gegenüber, sondern dem Bischof unserer Heimatdiözese? Oder unserem Pfarrer?

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